Der Standort
Die Pensionskasse des Bundes PUBLICA beabsichtigt, das Verwaltungsgebäude aus den 1990er-Jahren an der Worblentalstrasse 68 zu einem Wohngebäude umzunutzen. So wird verhindert, dass nach dem Auszug des Bundesamts für Umwelt im Sommer 2026 möglicherweise jahrelang Büroräume leer stehen.
Die Umnutzung des Bürogebäudes ermöglicht es, an bestens erschlossener Lage in der Kernagglomeration Bern dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. In unmittelbarer Nähe zum öffentlichen Verkehr und zu einer Veloroute entstehen innert nützlicher Frist rund 135 Wohnungen für rund 300 Einwohnerinnen und Einwohner.
Die Umzonung des bereits genutzten Areals setzt das Gebot der haushälterischen Bodennutzung vorbildlich um und ist auch mit Blick auf die Mobilität und die Bauweise ressourcenschonend.

Fragen & Antworten
Der Talboden von Ittigen bildet das Rückgrat der Gemeinde Ittigen und weist erhebliches Potenzial für die raumplanerisch sinnvolle Siedlungsentwicklung nach innen auf. Das Räumliche Entwicklungskonzept ITTIGEN 2040 (REK) und das Massnahmenkonzept Siedlung sehen deshalb die sorgfältige Verdichtung von grösseren, bereits überbauten Arealen im Umfeld der S-Bahn-Stationen Ittigen, Papiermühle und Worblaufen vor. Die Areale sollen besser genutzt und mit attraktiven Freiräumen aufgewertet werden.
Die massvolle Verdichtung des Areals an der Worblentalstrasse 68 bildet einen Puzzlestein in der angestrebten Gesamtentwicklung. Der Standort ist Teil des Siedlungsschwerpunkts Station Ittigen – Talgut-Zentrum. Dort sind u.a. urbanes Wohnen in den Obergeschossen und publikumsorientierte Angebote und Nutzungen im Erdgeschoss vorgesehen sowie öffentliche Freiräume, die den Austausch und die Begegnung fördern sollen. Das Umnutzungsprojekt ermöglicht solche Nutzungen und bietet die Chance, eine attraktive öffentliche Parkanlage zu gestalten.
Heute erlaubt die baurechtliche Ordnung der Gemeinde an diesem Ort nur eine Gewerbe- oder Büronutzung. Für die Umnutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken müssen die planungsrechtlichen Instrumente angepasst werden; für den komplexen Standort empfiehlt sich der Erlass einer Zone mit Planungspflicht (ZPP). Die Grundlage dafür bildet das Richtprojekt, das – auf Basis eines Studienauftrags – in einem qualitätssichernden Verfahren erarbeitet worden ist. Dabei standen die Eigentümerin und die Gemeinde im engen Austausch, ebenso wurden unabhängige Fachgutachterinnen und Fachgutachter beigezogen.
Die ZPP verankert die Eckwerte des Umnutzungsprojekts wie z.B. die Art und das Mass der Nutzung, die Gestaltungsgrundsätze oder die Bandbreite der Anzahl Parkplätze pro Wohnung und legt auch fest, welche Flächen unbebaut bleiben müssen. Gestützt darauf regelt die Überbauungsordnung verbindlich die Details. Über die ZPP entscheidet voraussichtlich im Dezember 2026 die Gemeindeversammlung. Die Kompetenz für den anschliessenden Erlass der Überbauungsordnung liegt beim Gemeinderat.
Als Teil der gut erschlossenen Kernagglomeration Bern und aufgrund teilweise schlecht genutzter Areale in der Bauzone eignet sich Ittigen für die Siedlungsentwicklung nach innen. Werden bestehende Gebäude und Quartiere nicht besser genutzt, steigt der Druck, auf der grünen Wiese zu bauen, wodurch die Zersiedelung voranschreitet. Die Zahl der Kleinhaushalte nimmt in der Schweiz aufgrund der fortschreitenden Individualisierung der Gesellschaft (Singles, Alterung) zu, immer mehr Menschen wohnen einen wesentlichen Teil ihres Lebens allein, was insgesamt zu einer geringeren Belegungsdichte je Haushalt führt. Die Bautätigkeit hat in den letzten Jahren gesamtschweizerisch abgenommen, während die Bevölkerung wächst. Ohne die Schaffung von neuem Wohnraum steigen die Mietpreise ungebremst, was sozial unerwünscht ist.