Öffentliche Auflage
Die Zone mit Planungspflicht (ZPP), welche die Umnutzung des BAFU-Gebäudes zu Wohnzwecken ermöglicht, liegt vom 3. September 2026 bis zum 2. Oktober 2026 öffentlich auf. Die Unterlagen sind während dieser Frist auf der Abteilung Bau der Gemeinde (Rain 7, 3063 Ittigen) zu den Büroöffnungszeiten und unter www.ittigen.ch oder hier einsehbar.
Die Gemeindeversammlung entscheidet voraussichtlich am 9. Dezember 2026 über das Geschäft – die Botschaft folgt. Der Erlass der nachgelagerten Überbauungsordnung liegt in der Kompetenz des Gemeinderats.
Zwei Eingaben während Mitwirkung
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung im Mai/Juni 2025 waren zwei Eingaben eingegangen. Eine Privatperson wünschte nebst anderem mehr Sicherheit auf der Bahnstrasse für Fussgängerinnen und Fussgänger und gab der Befürchtung Ausdruck, dass aufgrund der geplanten reduzierten Parkplatzzahl Suchverkehr im Quartier entstehe könnte. Der Gemeinderat ist bereit, im weiteren Projektverlauf die Ausdehnung der heutigen Tempo-30-Zone zu prüfen. Mit Blick auf den Suchverkehr verweist er auf die gute ÖV-Erschliessung und die fünf geplanten Besucherparkplätze.
Die «Grünen Bantiger» begrüssten das Projekt sowie den vorgesehen Wohnungsmix grundsätzlich, regten aber an, Gästezimmer einzuplanen, die nach Bedarf zu einzelnen Wohnungen flexibel und befristet dazu gemietet werden können. Die Bauherrschaft will im weiteren Projektverlauf prüfen, ob Anpassungen am Wohnungsmix möglich und sinnvoll sind.
Die zwei Eingaben führten zu keinen materiellen Änderungen der Vorlage.
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