Mitwirkung und Ausstellung
Heute erlaubt die baurechtliche Ordnung der Gemeinde an diesem Ort nur eine Gewerbe- oder Büronutzung. Für die Umnutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken müssen die planungsrechtlichen Instrumente angepasst werden.
Hierfür schlägt der Gemeinderat den Erlass einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) vor. Die ZPP verankert die Eckwerte der Umnutzung wie z.B. die Art und das Mass der Nutzung, die Gestaltungsgrundsätze oder die Bandbreite der Anzahl Parkplätze pro Wohnung und legt auch fest, welche Flächen unbebaut bleiben müssen. Gestützt darauf regelt anschliessend die Überbauungsordnung verbindlich die Details.
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung können alle Interessierten bis am 20. Juni 2025 ihre Anregungen und Einwände zur Umzonung schriftlich und begründet an den Gemeinderat einreichen. Die Unterlagen sind während dieser Frist auf der Abteilung Bau der Gemeinde (Rain 7, 3063 Ittigen) zu den Büroöffnungszeiten und unter www.ittigen.ch einsehbar; die Dokumente finden sich auch hier.
Ausstellung
Die Grundlage für die Umzonung bildet das Richtprojekt, das – aufgrund eines Studienauftrags – in einem qualitätssichernden Verfahren erarbeitet worden ist.
Die Ergebnisse des Studienauftrags und das Richtprojekt sind in der «Hall of Fame» im Haus des Sports bis am 6. Juni 2025 ausgestellt. Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr (ausser 29./30. Mai).
Über die ZPP entscheidet voraussichtlich im Dezember 2026 die Gemeindeversammlung. Die Kompetenz für den anschliessenden Erlass der Überbauungsordnung liegt beim Gemeinderat.
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